Lohnsteuer 2025

Die Lohnsteuer wird nicht auf das Bruttoeinkommen berechnet, sondern auf die Bemessungsgrundlage = Brutto minus Sozialversicherungsbeiträge.

Berechnungsreihenfolge:
1. Brutto → 2. SV abziehen → 3. Bemessungsgrundlage → 4. Lohnsteuer berechnen

Steuerstufen (Jahres-Bemessungsgrundlage)

Von Bis Steuersatz
€0 €13.308 0%
€13.308 €21.617 20%
€21.617 €35.836 30%
€35.836 €69.166 40%
€69.166 €103.072 48%
€103.072 €1.000.000 50%
€1.000.000 55%

Beispiel: €2.500 Monatsbrutto (€35.000 Jahresbrutto)

Schritt 1: Sozialversicherung
€35.000 × 18,07% = €6.324,50 SV/Jahr

Schritt 2: Bemessungsgrundlage
€35.000 - €6.324,50 = €28.675,50

Schritt 3: Lohnsteuer auf Bemessungsgrundlage
Stufe 1: €13.308 × 0% = €0
Stufe 2: (€21.617 - €13.308) × 20% = €1.661,80
Stufe 3: (€28.675,50 - €21.617) × 30% = €2.117,55
Lohnsteuer: €3.779,35/Jahr ≈ €315/Monat

Quelle: BMF - Steuertarif und Steuerabsetzbeträge

Sozialversicherung 2025

Arbeitnehmer zahlen 18,07% des Bruttogehalts an Sozialversicherungsbeiträgen (bis zur Höchstbeitragsgrundlage).

Beitrag Satz
Krankenversicherung 3,87%
Pensionsversicherung 10,25%
Arbeitslosenversicherung 2,95%*
Arbeiterkammerumlage 0,50%
Wohnbauförderung 0,50%
Gesamt 18,07%
Höchstbeitragsgrundlage 2025: €6.450/Monat
Einkommen über dieser Grenze zahlt keine zusätzlichen SV-Beiträge.

*Gestaffelte ALV für Geringverdiener:
Bis €2.074: 0% | €2.074-€2.262: 1% | €2.262-€2.451: 2% | Über €2.451: 2,95%

Quelle: ÖGK - Beiträge und Höchstbeitragsgrundlagen

Familienbeihilfe 2025

Monatliche Beihilfe pro Kind, gestaffelt nach Alter. Dazu kommt der Kinderabsetzbetrag von €70,90/Kind.

Alter des Kindes Monatlich
0-2 Jahre €138,40
3-9 Jahre €148,00
10-18 Jahre €171,80
19-24 Jahre (in Ausbildung) €200,40

Geschwisterstaffelung

Bei mehreren Kindern gibt es einen Zuschlag:

  • 2 Kinder: +€8,60/Kind
  • 3 Kinder: +€21,10/Kind
  • 4 Kinder: +€32,10/Kind
  • 5 Kinder: +€38,90/Kind
  • 6 Kinder: +€43,40/Kind
  • 7+ Kinder: +€63,10/Kind

Quelle: oesterreich.gv.at - Familienbeihilfe

Familienbonus Plus 2025

Steuerkredit, der direkt die Lohnsteuer reduziert.

Alter des Kindes Jährlich
0-17 Jahre €2.000
18-24 Jahre (in Ausbildung) €700
Wichtig: Der Familienbonus kann nur bis zur Höhe der tatsächlichen Steuerlast genutzt werden. Bei geringem Einkommen greift stattdessen der Kindermehrbetrag (bis €700/Jahr pro Kind).

Quelle: BMF - Familienbonus Plus

Wohnbeihilfe 2025

Die Wohnbeihilfe ist Ländersache. Die Berechnungsmethoden unterscheiden sich fundamental zwischen den Bundesländern. Hier finden Sie die Details für alle 9 Bundesländer.

Wien

Modell: Fixe Einkommensgrenzen. Wer darunter liegt, hat Anspruch auf Differenzzahlung.

Haushaltsgröße Einkommensgrenze (Netto) Angemessene Wohnnutzfläche
1 Person €1.693,60 60 m²
2 Personen €2.030,00 75 m²
3 Personen €2.157,60 85 m²
4 Personen €2.450,00 95 m²
5 Personen €2.750,00 105 m²
Parameter 2025:
Max. anerkannter Mietzins: €8,67 / m²
Zumutbare Wohnbelastung: 25% des Nettoeinkommens

Quelle: Stadt Wien MA 50

Steiermark (Wohnunterstützung)

Modell: Einkommensabhängige Beihilfe mit Sozialstaffel.

Haushaltsgröße Max. Einkommen (Netto) Max. Unterstützung
1 Person €1.270,00 €196,91
2 Personen €1.969,10 €246,13
3 Personen €2.461,30 €265,82
4 Personen €2.658,20 €285,52
5+ Personen €2.855,20 €295,36

Quelle: Land Steiermark

Weitere Bundesländer

Für die übrigen Bundesländer verwenden wir ein generisches Modell basierend auf der "zumutbaren Wohnbelastung". Berechnung: Förderbare Miete - (Einkommen × Zumutbarkeitsfaktor).

Bundesland Max. Einkommen (1 Pers.) Max. Beihilfe (Deckel) Zumutbarkeit
Oberösterreich €1.451,40 €300 20%
Niederösterreich €1.500,00* €280 25%
Salzburg €1.400,00* €350 25%
Tirol €1.300,00 €300 20%
Vorarlberg €1.500,00* €350 25%
Kärnten €1.800,00 €500 30%
Burgenland €1.400,00 €250 25%

*Für NÖ, Sbg und Vbg gibt es keine harten Einkommensgrenzen in Tabellenform, die Werte sind Richtwerte für die Berechnung. Die tatsächliche Förderhöhe hängt stark von der individuellen Miethöhe und Wohnungsgröße ab.

Beispielrechnung (Oberösterreich)

Annahme: 1 Person, €1.000 Netto, €500 Miete (45m²)

1. Förderbare Miete:
45 m² × €3,70 (Max. Satz) = €166,50

2. Zumutbare Belastung:
€1.000 × 20% = €200,00

3. Berechnung:
€166,50 (Miete) - €200,00 (Zumutbarkeit) = -€33,50
Ergebnis: Kein Anspruch, da zumutbare Belastung höher als förderbare Miete.


Hinweis zur Berechnung: Viele Bundesländer nutzen eine "Einschleifregelung". Das bedeutet, je näher man an der Einkommensobergrenze ist, desto stärker wird die Förderung reduziert (nicht linear).

Kinderbetreuungskosten

Die Kosten für Kindergarten/Krippe variieren massiv zwischen den Bundesländern!

Bundesland Ganztag Essen Gesamt
Wien €0 €72 €72
Burgenland €0 €70 €70
Kärnten €0 €75 €75
Tirol €36 €88 €124
Vorarlberg €46 €140 €186
Salzburg €64 €80 €144
Oberösterreich €73 €70 €143
Niederösterreich €75 €64 €139
Steiermark €286 €110 €396
Maximaler Unterschied: 2 Kinder in Ganztags-Kindergarten kosten in Steiermark €648 mehr pro Monat als in Wien!

Quellen: Landesregierungen und Gemeinden der jeweiligen Bundesländer (Stand: 2025). Tatsächliche Kosten variieren nach Gemeinde und Einkommen.

Sozialhilfe / Mindestsicherung 2025

Die Sozialhilfe sichert das Existenzminimum. Sie springt ein, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht und wird als Differenz zwischen Bedarf und verfügbarem Einkommen berechnet.

Richtsätze (monatlich)

Haushaltssituation Grundbetrag
Alleinstehend €1.209
Paar (gemeinsamer Haushalt) €1.693
Pro Kind (Zuschlag) +€326,43

Berechnungsformel

Schritt 1: Maximalanspruch ermitteln
Grundbetrag (Alleinstehend/Paar) + Kinderzuschläge

Schritt 2: Anrechenbares Einkommen
Nettoeinkommen − Freibetrag + Familienbeihilfe

Schritt 3: Sozialhilfe berechnen
Sozialhilfe = Max(0, Maximalanspruch − Anrechenbares Einkommen)

Beispielrechnung: Alleinerziehend mit 2 Kindern

Situation: €800 Netto, 2 Kinder (5 und 8 Jahre)

Schritt 1: Maximalanspruch
€1.209 (alleinstehend) + 2 × €326,43 = €1.861,86

Schritt 2: Familienbeihilfe berechnen
Kind 1 (5J): €148,00 + €70,90 = €218,90
Kind 2 (8J): €148,00 + €70,90 = €218,90
Geschwisterzuschlag: 2 × €8,60 = €17,20
Familienbeihilfe gesamt: €455,00

Schritt 3: Anrechenbares Einkommen
€800 (Netto) + €455 (FB) = €1.255

Schritt 4: Sozialhilfe
€1.861,86 − €1.255 = €606,86/Monat
Wiedereinsteiger-Freibetrag: Bei Wiedereinstieg ins Berufsleben werden 35% des Nettoeinkommens nicht angerechnet. Das erhöht die Sozialhilfe und macht Arbeit lohnender.
Achtung: Die Sozialhilfe ist Ländersache und die Richtsätze können variieren. Wir verwenden hier die bundesweiten Orientierungswerte gemäß Sozialhilfe-Grundsatzgesetz.

Quelle: oesterreich.gv.at - Sozialhilfe

Haftungsausschluss

Diese Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Die tatsächlichen Werte können je nach individueller Situation abweichen. Alle Angaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Entwicklung aktuellen Daten (2025).

Quellen: BMF, Arbeiterkammer, Land Wien, Land Steiermark, diverse Landesregierungen.