Was ist die Armutsfalle?

Die Armutsfalle (auch "Transferentzugsrate" oder "Welfare Trap") beschreibt ein Phänomen im Sozialsystem: Mehr arbeiten führt nicht zu mehr Geld, weil Sozialleistungen im gleichen Maße gekürzt werden wie das Einkommen steigt.

Das Kernproblem: Bei der Sozialhilfe/Mindestsicherung wird jeder Euro Einkommen zu 100% angerechnet – verdienen Sie €100 mehr, bekommen Sie €100 weniger Sozialhilfe. In Kombination mit Steuern und Sozialversicherung kann die effektive Belastung sogar über 100% steigen!

Rechenbeispiel: Alleinerziehend mit 2 Kindern

Brutto/Monat Netto Sozialhilfe Wohnbeihilfe Haushaltskasse
€0 €0 €1.861 €200 €2.061
€500 €453 €1.408 €150 €2.011
€1.000 €823 €1.038 €100 €1.961
€1.500 €1.116 €745 €50 €1.911
€2.000 €1.409 €452 €0 €1.861
€2.500 €1.702 €0 €0 €2.121
Das Paradoxon: Bei €0 Brutto steht dem Haushalt mehr Geld zur Verfügung als bei €1.000-2.000 Brutto! Erst ab ca. €2.500 zahlt sich Arbeit wirklich aus.

Warum passiert das?

1. 100% Transferentzugsrate bei Sozialhilfe

Das österreichische Sozialhilfesystem basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip: Erst wenn alle eigenen Mittel aufgebraucht sind, gibt es Unterstützung. Das bedeutet:

Sozialhilfe = Mindeststandard - Nettoeinkommen - Familienbeihilfe

Beispiel (Alleinstehend):
€1.209 (Mindeststandard) - €823 (Netto bei €1.000 Brutto) = €386 Sozialhilfe

2. Kumulation mehrerer Leistungsentzüge

Wenn das Einkommen steigt, fallen oft mehrere Leistungen gleichzeitig weg:

  • Sozialhilfe/Mindestsicherung (100% Anrechnung)
  • Wohnbeihilfe (wird reduziert)
  • Gleichzeitig steigen SV-Beiträge und Steuern

3. Effektive Grenzbelastung

Grenzbelastung Bedeutung
< 50% Arbeit lohnt sich deutlich
50-80% Arbeit lohnt sich moderat
80-100% Arbeit lohnt sich kaum
> 100% Arbeit kostet Geld!

Offizielle Quellen

Dieses Phänomen ist kein Rechenfehler – es wird von offiziellen Stellen dokumentiert:

Lösung: Wiedereinsteigerfreibetrag

Um die Armutsfalle abzumildern, gibt es den Wiedereinsteigerfreibetrag:

§8 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz:
Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit werden 35% des Nettoeinkommens für maximal 12 Monate nicht auf die Sozialhilfe angerechnet.

Auswirkung des Freibetrags

Bei €1.000 Netto Ohne Freibetrag Mit Freibetrag
Angerechnetes Einkommen €1.000 €650 (65%)
Freibetrag €0 €350 (35%)
Mehr in der Haushaltskasse +€350/Monat
Tipp: Im Rechner können Sie den Wiedereinsteigerfreibetrag aktivieren, um zu sehen, wie sich dadurch Ihr Haushaltseinkommen verbessert.

Was wird NICHT angerechnet?

Folgende Leistungen werden nicht auf die Sozialhilfe angerechnet:

  • ✓ Familienbeihilfe
  • ✓ Kinderabsetzbetrag
  • ✓ Familienbonus Plus
  • ✓ Kindermehrbetrag
  • ✓ Sonderzahlungen (13./14. Gehalt)
  • ✓ Pflegegeld

Hinweis

Diese Darstellung zeigt ein systemisches Problem des österreichischen Sozialsystems und dient der Information. Die exakten Beträge können je nach individueller Situation und Bundesland variieren.

Das ist keine politische Stellungnahme – wir zeigen nur die faktische Funktionsweise des Systems.