Was ist die Armutsfalle?
Die Armutsfalle (auch "Transferentzugsrate" oder "Welfare Trap") beschreibt ein Phänomen im Sozialsystem: Mehr arbeiten führt nicht zu mehr Geld, weil Sozialleistungen im gleichen Maße gekürzt werden wie das Einkommen steigt.
Rechenbeispiel: Alleinerziehend mit 2 Kindern
| Brutto/Monat | Netto | Sozialhilfe | Wohnbeihilfe | Haushaltskasse |
|---|---|---|---|---|
| €0 | €0 | €1.861 | €200 | €2.061 |
| €500 | €453 | €1.408 | €150 | €2.011 |
| €1.000 | €823 | €1.038 | €100 | €1.961 |
| €1.500 | €1.116 | €745 | €50 | €1.911 |
| €2.000 | €1.409 | €452 | €0 | €1.861 |
| €2.500 | €1.702 | €0 | €0 | €2.121 |
Warum passiert das?
1. 100% Transferentzugsrate bei Sozialhilfe
Das österreichische Sozialhilfesystem basiert auf dem Subsidiaritätsprinzip: Erst wenn alle eigenen Mittel aufgebraucht sind, gibt es Unterstützung. Das bedeutet:
Sozialhilfe = Mindeststandard - Nettoeinkommen - Familienbeihilfe
Beispiel (Alleinstehend):
€1.209 (Mindeststandard) - €823 (Netto bei €1.000 Brutto) = €386 Sozialhilfe
2. Kumulation mehrerer Leistungsentzüge
Wenn das Einkommen steigt, fallen oft mehrere Leistungen gleichzeitig weg:
- Sozialhilfe/Mindestsicherung (100% Anrechnung)
- Wohnbeihilfe (wird reduziert)
- Gleichzeitig steigen SV-Beiträge und Steuern
3. Effektive Grenzbelastung
| Grenzbelastung | Bedeutung |
|---|---|
| < 50% | Arbeit lohnt sich deutlich |
| 50-80% | Arbeit lohnt sich moderat |
| 80-100% | Arbeit lohnt sich kaum |
| > 100% | Arbeit kostet Geld! |
Offizielle Quellen
Dieses Phänomen ist kein Rechenfehler – es wird von offiziellen Stellen dokumentiert:
Lösung: Wiedereinsteigerfreibetrag
Um die Armutsfalle abzumildern, gibt es den Wiedereinsteigerfreibetrag:
Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit werden 35% des Nettoeinkommens für maximal 12 Monate nicht auf die Sozialhilfe angerechnet.
Auswirkung des Freibetrags
| Bei €1.000 Netto | Ohne Freibetrag | Mit Freibetrag |
|---|---|---|
| Angerechnetes Einkommen | €1.000 | €650 (65%) |
| Freibetrag | €0 | €350 (35%) |
| Mehr in der Haushaltskasse | — | +€350/Monat |
Was wird NICHT angerechnet?
Folgende Leistungen werden nicht auf die Sozialhilfe angerechnet:
- ✓ Familienbeihilfe
- ✓ Kinderabsetzbetrag
- ✓ Familienbonus Plus
- ✓ Kindermehrbetrag
- ✓ Sonderzahlungen (13./14. Gehalt)
- ✓ Pflegegeld
Hinweis
Diese Darstellung zeigt ein systemisches Problem des österreichischen Sozialsystems und dient der Information. Die exakten Beträge können je nach individueller Situation und Bundesland variieren.
Das ist keine politische Stellungnahme – wir zeigen nur die faktische Funktionsweise des Systems.